Der Gutschein kann sowohl für eine ganze Anwendung als auch über einen bestimmten Betrag ausgestellt werden.
Ein Wertgutschein unterliegt den gesetzlichen Verjährungsfristen und ist bis zu dessen Ablauf einlösbar (24 Monate ab Ausstellungsdatum = Einkauf). Anwendungsgutscheine können nicht in Wertgutscheine umgetauscht werden. Die Gültigkeit ist auf Ort und Region begrenzt.